Mindestlohntarif für die Betreuung von Liegenschaftsanlagen in der Steiermark
Verordnung vom 10.12.2018Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark fest. Sie definiert pauschale Monatsbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/10/2018XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Steiermark und persönlich für alle, die mit der Betreuung von Liegenschaftsanlagen beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 103,10 € für bis zu vier Geschosse plus 9,29 € für jedes weitere Geschoss gezahlt.
- Für die Betreuung von Schwimmbädern, Saunen und Hobbyräumen wird ein monatlicher Betrag nach einem Stundenlohn von 16,23 € (für Aufzugs‑Betreuung) bzw. 9,89 € (für Freizeit‑Einrichtungen) berechnet; an Inkasso‑Einnahmen wird zusätzlich ein Aufschlag von 5 % erhoben.
- Für Grünflächen wird ein Jahresbetrag von 1,36 € pro Quadratmeter (auf zwölf Monatsraten verteilt) berechnet; für Baumpflege und Laubbeseitigung gilt ein Stundenlohn von 11,83 €.
Dokumente (PDFs)
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