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Einrichtung einer Section‑Control‑Messstrecke im Kaisermühlentunnel (A22)
Verordnung vom 01.03.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine Messstrecke zwischen km 1,53 und km 3,84 auf beiden Fahrtrichtungen der A 22 Donauufer Autobahn fest, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit mittels automatischer Geschwindigkeitsmessung zu überwachen. Sie tritt am 5. März 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/1/2018XXVI
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 05.03.2018
  • Die Verordnung legt einen neuen Messabschnitt zwischen km 1,53 und km 3,84 auf beiden Fahrtrichtungen der A 22 fest.
  • Auf diesem Abschnitt wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit von Fahrzeugen mittels automatischer Messsysteme erfasst.
  • Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Messstrecke ist § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung von 1960.
  • Die Verordnung tritt am 5. März 2018 in Kraft.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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