Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für Gemeinden im Finanzamt Feldkirch (Ablauf bis 31.12.2020)
Verordnung vom 11.12.2018Zusammenfassung
Die Verordnung über die Mitwirkung von Bediensteten der Gemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser für das Finanzamt Feldkirch wird geändert: § 3 wird neu gefasst und die Verordnung endet spätestens am 31. Dezember 2020.Bundesministerium für Finanzen12/11/2018XXVI
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 11.12.2018 Außer Kraft ab 31.12.2020
- Die Verordnung wird geändert, indem § 3 neu gefasst wird.
- Der neue Text von § 3 legt fest, dass die Verordnung spätestens am 31. Dezember 2020 außer Kraft tritt.
- Die Änderung basiert auf § 80a des Bewertungsgesetzes von 1955, das zuletzt 2016 geändert wurde.
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