Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest (446,81 € brutto pro Monat bei 18 Stunden Arbeit) und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Sprachkurse, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2019 für neue Au‑Pair‑Verträge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/12/2018XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der monatliche Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte beträgt 446,81 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden inkl. Bereitschaft.
- Wird die vereinbarte Unterkunft und Verpflegung nicht bereitgestellt, muss der Wert dieser Naturalbezüge in Geld ausbezahlt werden (30 % des Bewertungssatzes pro Kalendertag).
- Der Arbeitgeber muss bei Dienstantritt ordentliche Arbeitskleidung bereitstellen und die Kosten für Reinigung übernehmen; mindestens 50 % der Kosten für einen Deutsch‑ oder vergleichbaren Sprachkurs sind zu tragen, ebenso die Kosten für pädagogische Qualifizierungskurse.
- Au‑Pairs erhalten am 1. Dezember jedes Jahres eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines vollen Monatslohns; ist das Arbeitsverhältnis kürzer, wird ein anteiliger Betrag gezahlt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.