Novellierung der Berechnung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor (2018)
Verordnung vom 12.12.2018Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ändert die Berechnung des Anteils erneuerbarer Energie im Verkehrssektor, führt neue Definitionen ein und begrenzt den Anteil von Biokraftstoffen auf 7 % für das Jahr 2020.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/12/2018XXVI
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Der Verweis auf die EU‑Richtlinie wird von 2013/18/EU auf die aktuelle Richtlinie 2015/1513/EU aktualisiert.
- Neue Definitionen für „Abfall“ und für „Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt“ werden eingefügt.
- Der Stromverbrauch von Elektro‑ und Schienenfahrzeugen wird mit dem Fünffachen der tatsächlich eingespeisten erneuerbaren Elektrizität angerechnet.
- Ein Höchstanteil von 7 % für Biokraftstoffe aus Getreide, Stärke‑ und Ölpflanzen im Verkehrssektor wird festgelegt (Jahr 2020).
Dokumente (PDFs)
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