Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Stundensätze für die Arbeit von Strafgefangenen fest (6,07 € bis 9,10 €) und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/14/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, wie viel Geld Strafgefangene pro Arbeitsstunde erhalten – je nach Art der Arbeit zwischen 6,07 € und 9,10 €.
- Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
- Die frühere Verordnung aus dem Jahr 2018 wird aufgehoben, bleibt aber für Fälle gültig, die vor dem 1. Jänner 2019 eingetreten sind.
- Die Vergütung wird als Bruttobetrag vor Abzug von Vollzugskostenbeitrag und Arbeitslosenversicherungsanteil angegeben.
Dokumente (PDFs)
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