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Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2019)
Verordnung vom 14.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Stundensätze für die Arbeit von Strafgefangenen fest (6,07 € bis 9,10 €) und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/14/2018XXVI
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, wie viel Geld Strafgefangene pro Arbeitsstunde erhalten – je nach Art der Arbeit zwischen 6,07 € und 9,10 €.
  • Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
  • Die frühere Verordnung aus dem Jahr 2018 wird aufgehoben, bleibt aber für Fälle gültig, die vor dem 1. Jänner 2019 eingetreten sind.
  • Die Vergütung wird als Bruttobetrag vor Abzug von Vollzugskostenbeitrag und Arbeitslosenversicherungsanteil angegeben.
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Moser Josef, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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