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Section‑Control‑Verordnung für die A 2 Süd – Tunnel Kollmann (2018)
Verordnung vom 01.03.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A 2 Süd im Tunnel Kollmann die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird. Der Beginn und das Ende dieser Messstrecken müssen angekündigt werden; gleichzeitig wird die frühere Regelung von 2017‑2018 aufgehoben.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/1/2018XXVI
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zwei Abschnitte der A 2 Süd, in denen die Durchschnittsgeschwindigkeit mit einer bildgebenden Einrichtung gemessen wird.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
  • Die frühere Section‑Control‑Messstreckenverordnung für den Tunnel Kollmann aus den Jahren 2017‑2018 wird aufgehoben.
  • Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung von 1960, die die technische Geschwindigkeitsüberwachung erlaubt.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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