Zusammenfassung
Die SKS‑Prüfungsverordnung legt fest, wie Unternehmen ein Steuerkontrollsystem (SKS) beschreiben und prüfen lassen müssen, um korrekte Steuergrundlagen sicherzustellen.Bundesministerium für Finanzen12/18/2018XXVI
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt, wie ein Gutachten über das Steuerkontrollsystem (SKS) zu erstellen ist, damit es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Das SKS umfasst alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass Steuergrundlagen korrekt ermittelt und Steuern termingerecht abgeführt werden.
- Zu den Grundelementen des SKS gehören das Kontrollumfeld, Ziele, Risikobewertung, Steuerungs‑ und Kontrollmaßnahmen, Informations‑/Kommunikations‑ sowie Sanktions‑ und Überwachungsmaßnahmen.
- Das SKS muss die korrekte Ermittlung der Steuergrundlagen, das rechtzeitige Erkennen von Risiken und die Verhinderung von Regelverstößen sicherstellen.
Dokumente (PDFs)
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