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Änderung der Verordnung zur Aufgaben‑Übertragung nach § 7 Abs. 2 BHG 2013
Verordnung vom 21.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 359/2018 ändert die bestehende Regelung zur Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 BHG 2013, indem sie eine Liste von Justizanstalten zu § 1 Z 5 hinzufügt und das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2019 festlegt.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/21/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird um eine umfangreiche Liste von Justizanstalten erweitert, die nun in § 1 Z 5 aufgeführt sind.
  • Die rechtliche Grundlage für die Änderung ist § 7 Abs. 1 Z 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013.
  • Ein neuer Absatz 3 wird zu § 3 hinzugefügt, in dem das Inkrafttreten der geänderten Fassung festgelegt ist.
  • Die geänderte Fassung der Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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Moser Josef, Dr.

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Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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