<!--[0-->Novellierung der Erzeuger‑Rahmenbedingungen‑ und Milchmeldeverordnung (2018)<!--]-->
Novellierung der Erzeuger‑Rahmenbedingungen‑ und Milchmeldeverordnung (2018)
Verordnung vom 27.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 373/2018 ändert die Erzeuger‑Rahmenbedingungen‑Verordnung und die Milchmeldeverordnung 2010. Sie führt neue Berichtspflichten, Schwellenwerte für Erzeugerorganisationen und detaillierte Vorgaben zu Preis‑ und Mengenermittlung ein.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/27/2018XXVI
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Ergänzt neue Ziffern 4‑6 in § 1, die sich auf EU‑Delegierte Verordnungen für Obst‑ und Gemüsesektoren beziehen.
  • Ersetzt die Bezeichnung des Ministeriums durch „Bundesminister bzw. Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“.
  • Fügt neue Vorgaben zur Vermarktungsstatistik ein, die nach Obst‑ und Gemüsesorten sowie nach Produktionsart (biologisch/konventionell) aufschlüsseln muss.
  • Definiert Mindestmengen‑Schwellen für Erzeugerorganisationen im Obst‑ und Gemüsesektor, differenziert nach Gesamtwert und spezifischem Apfelanteil.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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