Zusammenfassung
Die Marktordnungs‑Sicherheiten‑ und Lizenzenverordnung regelt, welche Sicherheiten, Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumente für Marktordnungswaren erforderlich sind, legt die AMA als zentrale Vollzugsstelle fest und enthält spezielle Bestimmungen zur Einfuhr von Hanfsamen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/28/2018XXVI
Umwelt
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich und legt fest, dass sie die Durchführung von Vorschriften zu Sicherheiten, Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumenten für Marktordnungswaren regelt.
- Die Agrarmarkt Austria (AMA) ist als zentrale Vollzugsstelle für die gesamte Verordnung und die darin genannten Rechtsakte benannt.
- Die AMA kann alternative Sicherheiten zulassen, die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt grundsätzlich 110 % des Vorschussbetrags; bei Beträgen unter 500 €, kann auf die Sicherheit verzichtet werden, und Behörden sind von der Leistung befreit.
- Nicht genutzte Sicherheiten verfallen zugunsten des Bundes; bei Verfall werden Beträge ab dem 30. Tag nach Zahlungsaufforderung mit einem Aufschlag von 3 % über dem Basiszinssatz verzinst.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.