Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Winterfahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge auf den Autobahnen A12 und A13 an allen Samstagen von 5. Jänner bis 16. März 2019, 07–15 Uhr, mit vielen Ausnahmen für wichtige Beförderungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/28/2018XXVI
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 05.01.2019 Außer Kraft ab 16.03.2019
- Ein Fahrverbot gilt an allen Samstagen vom 5. Jänner bis zum 16. März 2019 von 07:00 bis 15:00 Uhr auf der A12 und A13 für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte von Schlacht‑ und Stechvieh, Postsendungen, periodischen Druckwerken, Tankstellen, gastronomischen Betrieben, medizinischer Versorgung, Einsatzfahrzeugen der Behörden (Feuerwehr, Müllabfuhr, etc.) sowie Hilfstransporte anerkannter Organisationen.
- Weiterhin ausgenommen sind Fahrten, die ausschließlich Güter zu oder von Flughäfen und Militärflugplätzen transportieren.
- Ein weiteres Ausnahme‑Kriterium ist der kombinierte Schiene‑Straßen‑Verkehr, wenn ein gültiger CIM/UIRR‑Vertrag mitgeführt wird.
Dokumente (PDFs)
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