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Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung (Import aus China)
Verordnung vom 19.03.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Kontrolle von Holzverpackungen, die beim Transport von Waren aus China verwendet werden, um die Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/19/2018XXVI
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass Holzverpackungen, die beim Transport von Waren aus China verwendet werden, einer speziellen Pflanzenschutzkontrolle unterliegen.
  • Bestimmte Sendungen mit Waren aus China werden nach einem festgelegten Kontrollfrequenz‑Verfahren stichprobenartig untersucht; die Auswahl erfolgt durch das Bundesamt für Wald.
  • Einführer müssen die zu prüfenden Sendungen rechtzeitig über ein Online‑Anmeldesystem ankündigen und alle relevanten Daten (Warenart, Bill of Lading, Bestimmungsort) bereitstellen.
  • Für die Durchführung der Kontrollen und mögliche amtliche Maßnahmen wird von den Einführern eine Gebühr erhoben, deren Höhe nach Kontrollfrequenz und Aufwand bemessen wird.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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