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Änderung der Gesundheitsvoraussetzungen für Fahrerlaubnisse (Führerscheingesetz‑Gesundheitsverordnung)
Verordnung vom 09.04.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 64/2018 verschärft die medizinischen Voraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen, insbesondere bei Herz‑Kreislauf‑Erkrankungen, und führt neue Kontrollen sowie administrative Vorgaben ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/9/2018XXVI
Verkehr
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Für die Fahrerlaubnisgruppen 1 und 2 wird ein umfassendes Verzeichnis von Herz‑Kreislauf‑Erkrankungen definiert, bei denen die Lenkberechtigung nur erteilt werden darf, wenn die Erkrankung behandelt ist und eine fachärztliche Stellungnahme vorliegt.
  • Die Regelung zu schweren Hypoglykämien wird ergänzt: Nach einer solchen Episode darf die Fahrerlaubnis erst drei Monate später wieder erteilt oder verlängert werden.
  • Im Text werden mehrere sprachliche Präzisierungen vorgenommen, etwa die Einführung des Wortes "obstruktives" vor "Schlafapnoe‑Syndrom" und die Ersetzung von "Adhärenz" durch "Compliance".
  • Ärzte müssen in ihrem Antrag den oder die Praxisstandorte angeben, an denen sie als sachverständige Ärzte tätig sein wollen.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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