Abfall‑Industrieunfallverordnung (A‑IUV) 2018 – Sicherheit bei Seveso‑Betrieben
Verordnung vom 11.04.2018Zusammenfassung
Die A‑IUV 2018 legt fest, dass alle Seveso‑Betriebe ein Sicherheitskonzept, ein internes Notfall‑ und Managementsystem sowie Meldepflichten für schwere Unfälle einhalten müssen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus4/11/2018XXVI
Abfall
Umwelt
Energie
Gesundheit
Sicherheit
Industrieunfälle
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Seveso‑Betriebe, die nach den §§ 59a‑59m AWG bereits Pflichten zur Gefahrenbeherrschung haben.
- Betreiber müssen ein Sicherheitskonzept erstellen, das Ziele, Verantwortlichkeiten und kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen beschreibt.
- Industrieunfälle müssen unverzüglich gemeldet werden; meldepflichtig sind u. a. Explosionen, Freisetzungen von ≥ 5 % der Schwellenmenge, Todesfälle, schwere Verletzungen oder Schäden ab 2 Mio. €.
- Betriebe der oberen Klasse müssen einen umfassenden Sicherheitsbericht einreichen, der Betrieb, Risikoanalyse, ergriffene Maßnahmen, internen Notfallplan und Managementsystem dokumentiert.
Dokumente (PDFs)
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