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Einführung digitaler Grundbildung in NMS‑ und AHS‑Lehrplänen
Verordnung vom 19.04.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 71/2018 führt die verbindliche ÜbungDigitale Grundbildung" in den Lehrplänen der Neuen Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen ein und legt wöchentliche Unterrichtsstunden fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/19/2018XXVI
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt dem Lehrplan eine neue verbindliche ÜbungDigitale Grundbildung" hinzu, die digitale Kompetenz, Medienkompetenz und politische Kompetenzen fördert.
  • Für die Klassen 1‑3 wird ein wöchentlicher Umfang von 0‑2 Stunden festgelegt; für die Klasse 4 ab dem 1. September 2019 gelten 2‑4 Stunden.
  • Die neue Übung wird in allen relevanten Anlagen (1‑5) und für alle Schwerpunktbereiche (sprachlich‑humanistisch, naturwissenschaftlich‑mathematisch, ökonomisch‑lebenskundlich, musisch‑kreativ) eingefügt.
  • Zusätzliche Fußnoten erklären, dass eine Wochenstunde 32 Jahresstunden entspricht und ab der 2.‑3. Klasse jeweils 32 Jahresstunden integriert werden können.
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Faßmann Heinz, Dr.

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