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Neunte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006
Verordnung vom 27.04.2018

Zusammenfassung

Die neunte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 passt die Online‑Steuererklärung an aktuelle Steuergesetze an, ändert Formulierungen in § 2 Abs. 2 Z 1, § 10 Abs. 1 und § 11 und streicht den siebten Abschnitt.
Bundesministerium für Finanzen4/27/2018XXVI
Finanzwesen
Steuerrecht
Digitalisierung

Schwerpunkte

  • Der Klammerausdruck in § 2 Abs. 2 Z 1 wird von „§ 166 Abs. 1 Z 1 WTBG“ auf „§ 173 Abs. 1 Z 1 WTBG 2017“ geändert, um das aktuelle Wirtschaftstreuhandberufsgesetz zu berücksichtigen.
  • In § 10 Abs. 1 wird die lange Aufzählung der genannten Gesetze durch das einzelne Wort „und“ ersetzt, um den Text zu vereinfachen.
  • Der Hinweis in § 11 auf elektronische Abgabeverfahren und Selbstberechnung wird gestrichen, weil er nicht mehr zutreffend ist.
  • Der gesamte 7. Abschnitt samt Überschrift entfällt, weil seine Regelungen überflüssig geworden sind.
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Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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