Zusammenfassung
Die 90. Verordnung von 2018 ändert vier bestehende Rechtsvorschriften – das Alternative‑Bewährungssystem für Führerscheine, die Gefahrgutbeförderung, die Jacht‑Prüfungsordnung und die Weltraumverordnung. Sie führt neue Vorgaben zur Datenaufzeichnung, zum elektronischen Bestellsystem und zu Dokumentationspflichten ein, die alle am 25. Mai 2018 gelten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/3/2018XXVI
Verkehr
Schwerpunkte
- Im Rahmen des Alternativen Bewährungssystems wird festgelegt, dass beim ersten Mentoring‑Gespräch fünf Themen behandelt werden müssen, darunter die Einschulung am Gerät und die Einwilligung in die Datenaufzeichnung.
- Der Verkehrsminister kann jederzeit die Arbeit einer beauftragten ABS‑Institution prüfen und verlangt dafür die Daten in pseudonymisierter oder, falls nötig, nicht‑pseudonymisierter Form.
- Die Wohnsitzbehörde muss bestimmte Daten zum ABS‑Teilnehmer erfassen und an das Führerscheinregister übermitteln; der Teilnehmer muss der dauerhaften Überwachung seines Fahrverhaltens zustimmen.
- Für die Ausstellung von Gefahrgut‑Bescheinigungen wird ein elektronisches Bestellsystem eingerichtet, das von der BRZ GmbH betrieben wird und über das Portal Austria zugänglich ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.