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Änderung der Pflanzgutverordnung – neue Kennzeichnung, Kontrollen und Gebühren
Verordnung vom 04.05.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 91/2018 ergänzt die Pflanzgutverordnung um neue Kennzeichnungs‑, Dokumentations‑ und Gesundheitsanforderungen sowie um Gebühren für behördliche Leistungen.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus5/4/2018XXVI
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Einheitliche Etikettierungspflicht: Alle Pflanzgutmaterien müssen ein Etikett mit Angaben zu EU‑Standard, Herkunftsland, Sorte, Menge usw. tragen.
  • Für CAC‑Material ist ein Begleitdokument mit den gleichen Angaben wie das Etikett erforderlich.
  • Gesundheitskontrollen: Pflanzenmaterial muss frei von gelisteten Schadorganismen sein; bei Unsicherheit erfolgt eine Laboruntersuchung.
  • Generationsbegrenzung: Für jede Pflanzenart ist festgelegt, wie oft ein Material vermehrt werden darf (z. B. bis zu 5 Generationen für Erdbeeren‑Basismaterial).
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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