Änderung der Pflanzgutverordnung – neue Kennzeichnung, Kontrollen und Gebühren
Verordnung vom 04.05.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 91/2018 ergänzt die Pflanzgutverordnung um neue Kennzeichnungs‑, Dokumentations‑ und Gesundheitsanforderungen sowie um Gebühren für behördliche Leistungen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus5/4/2018XXVI
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Einheitliche Etikettierungspflicht: Alle Pflanzgutmaterien müssen ein Etikett mit Angaben zu EU‑Standard, Herkunftsland, Sorte, Menge usw. tragen.
- Für CAC‑Material ist ein Begleitdokument mit den gleichen Angaben wie das Etikett erforderlich.
- Gesundheitskontrollen: Pflanzenmaterial muss frei von gelisteten Schadorganismen sein; bei Unsicherheit erfolgt eine Laboruntersuchung.
- Generationsbegrenzung: Für jede Pflanzenart ist festgelegt, wie oft ein Material vermehrt werden darf (z. B. bis zu 5 Generationen für Erdbeeren‑Basismaterial).
Dokumente (PDFs)
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