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Novellierung der Eichstellen‑Verordnung 2018
Verordnung vom 08.05.2018

Zusammenfassung

Im Mai 2018 wurde die Verordnung über Eichstellen umfassend novelliert: Der Titel wurde angepasst, Zitierungen aktualisiert, neue Qualifikations‑ und Berichtspflichten für Eichstellen eingeführt sowie Gleichstellungs‑ und Überwachungsregelungen ergänzt.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/8/2018XXVI
Wirtschaft
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird geändert, sodass er die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort korrekt bezeichnet.
  • Veraltete Ziffer‑Angaben in § 2 werden entfernt, um die Bezugnahme auf aktuelle Rechtsnormen zu vereinfachen.
  • Für jede Messgeräteart muss ein qualifizierter Zeichnungsberechtigter die fachliche Richtigkeit von Eichungen, Eichscheinen und Prüfberichten übernehmen; zudem muss jede Eichstelle einen gesamtverantwortlichen Leiter haben.
  • Kalibrierstellen, die nach dem Akkreditierungsgesetz 2012 akkreditiert sind, werden ausdrücklich als zulässige Einrichtungen genannt.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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