Zusammenfassung
Im Mai 2018 wurde die Verordnung über Eichstellen umfassend novelliert: Der Titel wurde angepasst, Zitierungen aktualisiert, neue Qualifikations‑ und Berichtspflichten für Eichstellen eingeführt sowie Gleichstellungs‑ und Überwachungsregelungen ergänzt.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/8/2018XXVI
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird geändert, sodass er die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort korrekt bezeichnet.
- Veraltete Ziffer‑Angaben in § 2 werden entfernt, um die Bezugnahme auf aktuelle Rechtsnormen zu vereinfachen.
- Für jede Messgeräteart muss ein qualifizierter Zeichnungsberechtigter die fachliche Richtigkeit von Eichungen, Eichscheinen und Prüfberichten übernehmen; zudem muss jede Eichstelle einen gesamtverantwortlichen Leiter haben.
- Kalibrierstellen, die nach dem Akkreditierungsgesetz 2012 akkreditiert sind, werden ausdrücklich als zulässige Einrichtungen genannt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.