Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Zuständigkeit der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, elektronische Apostillen für zahlreiche digital signierte Urkunden aus Bundesbehörden auszustellen. Sie tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Mai 2018 in Kraft.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres5/9/2018XXVI
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres ist zusätzlich zu den bereits genannten Dokumenten zuständig für die Ausstellung einer elektronischen Apostille auf bestimmten digitalen Urkunden.
- Geltungsbereich: Die Verordnung umfasst elektronische Urkunden, die mit einem digitalen Signatur‑ oder Siegelzertifikat versehen sind und ohne Medienbruch von nachgeordneten Dienststellen des Bundes übermittelt werden.
- Betroffene Dokumente sind u. a.: Bestätigungen der Kranken‑ und Pensionsversicherung, Bescheide der Finanzämter, Registerauszüge des Patentamtes, Strafregisterbescheinigungen, Unterlagen von BASG, AGES/BAES, dem Umweltbundesamt, den Wirtschaftskammern sowie Zertifikate von Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammer und Hebammengremium.
- Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung, also kurz nach dem 9. Mai 2018, in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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