Notar‑E‑Identifikations‑Verordnung (NEIV) – Sicherheitsmaßnahmen für Online‑Notariatsakte
Verordnung vom 02.01.2019Zusammenfassung
Die Notar‑E‑Identifikations‑Verordnung legt verbindliche Sicherheits‑ und Datenschutzmaßnahmen für elektronische Identifikationsverfahren im Notariat fest, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz1/2/2019XXVI
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2019
- Die Verordnung führt Sicherheitsmaßnahmen ein, um das erhöhte Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei elektronischen Notariatsakten zu mindern.
- Notare dürfen nur speziell geschultes und zuverlässiges Personal für das E‑Identifikationsverfahren einsetzen und müssen einen gesicherten Raum mit Zugangskontrolle bereitstellen.
- Das Gespräch muss vollständig akustisch aufgezeichnet, und Bildschirmkopien von Gesicht, Vorder‑ und Rückseite des amtlichen Lichtbildausweises erstellt werden.
- Das Verfahren ist abzubrechen, wenn die visuelle Identitätsprüfung nicht möglich ist oder Unstimmigkeiten auftreten; in bestimmten Fällen muss Verdacht an das Bundeskriminalamt gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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