<!--[0-->Abschnitts‑Geschwindigkeitsüberwachung an der Voestbrücke (A 7)<!--]-->
Abschnitts‑Geschwindigkeitsüberwachung an der Voestbrücke (A 7)
Verordnung vom 25.04.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung führt im Jahr 2019‑2020 zwei Abschnitts‑Geschwindigkeitsmessungen auf der A 7 Mühlkreis‑Autobahn bei der Voestbrücke ein, jeweils für beide Fahrtrichtungen, und verlangt die öffentliche Ankündigung von Start und Ende der Messstrecken.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/25/2019XXVI
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrs‑Ordnung 1960 als rechtliche Grundlage für die Einführung von Abschnitts‑Geschwindigkeitsüberwachung.
  • Für die Fahrtrichtung Linz wird ein Messabschnitt zwischen km 12,37 und km 11,29 festgelegt.
  • Für die Gegenrichtung Freistadt wird ein Messabschnitt zwischen km 11,30 und km 12,36 festgelegt.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden.
Image of politician Hofer Norbert, Ing.

Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.