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Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zu Doktoratsstudien
Verordnung vom 26.04.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 26. April 2019 erlaubt Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge die sofortige Zulassung zu Doktoratsstudien in technischen bzw. Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, sofern die Studiendauer der FH‑Master dem Universitäts‑Master entspricht.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/26/2019XXVI
Bildung
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 6 Abs. 4 und 5 des Fachhochschul‑Studiengesetzes (FHStG) als rechtliche Grundlage.
  • Absolvent*innen der in § 1 aufgelisteten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten sofortige Zulassung zu Doktoratsstudien ohne zusätzliche Grundlagen‑ oder Vertiefungsfächer, sofern die Studiendauer gleichwertig ist.
  • Ändert ein Fachhochschul‑Studiengang nur seine Bezeichnung, muss der zuständige Erhalter die Gleichwertigkeit gegenüber den Universitäten bestätigen.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, also am 27. April 2019, in Kraft.
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Faßmann Heinz, Dr.

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