Festlegung von Nutzungsgebühren für das Wirtschaftliche Eigentümer‑Register (WiEReG)
Verordnung vom 30.04.2019Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Zahlung von jährlichen Pauschalgebühren für das Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Register, führt ein Abonnement‑Modell ein und bestimmt, dass bereits bezahlte Gebühren nicht erstattet werden können.Bundesministerium für Finanzen4/30/2019XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Nach Ablauf des Jahreszeitraums verfällt ein nicht genutztes Kontingent, kann aber bei Antrag auf ein neues Kontingent übertragen werden; bereits gezahlte Jahresgebühren werden nicht zurückerstattet.
- Auf Antrag kann das jährliche Pauschalentgelt als Abonnement gewährt werden, wenn eine dauerhafte Zahlungsmethode vereinbart wurde; Nutzer können ein Kontingent wählen, das nach Ablauf des Jahres oder bei Verbrauch von 75 % aktiviert wird.
- Wird ein bereits gezahltes Nutzungsentgelt widerrufen, kann das nicht genutzte Kontingent nur noch nach vollständiger Zahlung bis zum ursprünglichen Ablaufdatum verwendet werden; bei missbräuchlichem Widerruf kann der Finanzminister eine Entschädigung fordern.
- Die Änderungen gelten stufenweise: § 2 Abs. 3 seit 1. Mai 2019, §§ 5 und 6 seit 1. Oktober 2019.
Dokumente (PDFs)
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