Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Entlohnung von kaufmännischen Lehrlingen im Druckgewerbe fest, definiert Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie einen Mindeststundensatz für Überstunden, mit Inkrafttreten am 1. Mai 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/3/2019XXVI
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs und für alle Unternehmen, die im Druck- bzw. Druckformenbereich tätig sind.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung ist gestaffelt nach Lehrjahr: 525 € (1. Jahr), 800 € (2. Jahr), 1 015 € (3. Jahr) und 1 250 € (4. Jahr).
- Alle Lehrlinge erhalten einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe einer vollen Monatsvergütung, zahlbar bis spätestens 30. Juni.
- Alle Lehrlinge erhalten ebenfalls eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer vollen Monatsvergütung, zahlbar bis spätestens 30. November.
Dokumente (PDFs)
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