Änderung der Auslandsunternehmenseinheitenstatistik‑Verordnung (Kosten‑ und Verweisungsregelungen)
Verordnung vom 23.05.2019Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Auslandsunternehmenseinheitenstatistik‑Verordnung, benennt sie um, legt bis 2023 einen jährlichen Kostenersatz von bis zu 133 090 € fest und verknüpft sie mit verschiedenen EU‑ und nationalen Rechtsvorschriften.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/23/2019XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen vorläufigen jährlichen Kostenersatz von maximal 133 090 € für die Jahre 2019‑2023 fest; ab 2024 soll nach einer Evaluierung ein neuer Betrag bestimmt werden.
- In § 15 werden zahlreiche EU‑ und nationale Rechtsvorschriften (z. B. Verordnung (EG) Nr. 716/2007, Umsatzsteuergesetz 1994) als verbindliche Bezugnahmen festgeschrieben.
- Der Titel der Verordnung wird geändert zu „Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Statistik der Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten“.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.