Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Friseur/Friseurin fest, definiert detaillierte Lerninhalte und Prüfungsanforderungen sowie Verhältniszahlen von Lehrlingen zu Fachkräften.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin) dauert drei Jahre und wird geschlechtsneutral im Lehrvertrag bezeichnet.
- Die Ausbildung umfasst Kundenbetreuung, Terminmanagement, Haarschnitt, Farb- und Umformtechniken, Haut‑ und Nagelpflege sowie betriebswirtschaftliche Aufgaben wie Kassenführung.
- Die Ausbildungsinhalte sind über die drei Lehrjahre verteilt und beinhalten fachübergreifende Schlüsselkompetenzen wie Methoden‑, Sozial‑, Personen‑ und Kommunikationskompetenz.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, Fachzeichnen, Wirtschaftsrechnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit, Fachgespräch) und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.