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Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung für den Beruf Friseur/Friseurin
Verordnung vom 27.05.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Friseur/Friseurin fest, definiert detaillierte Lerninhalte und Prüfungsanforderungen sowie Verhältniszahlen von Lehrlingen zu Fachkräften.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin) dauert drei Jahre und wird geschlechtsneutral im Lehrvertrag bezeichnet.
  • Die Ausbildung umfasst Kundenbetreuung, Terminmanagement, Haarschnitt, Farb- und Umformtechniken, Haut‑ und Nagelpflege sowie betriebswirtschaftliche Aufgaben wie Kassenführung.
  • Die Ausbildungsinhalte sind über die drei Lehrjahre verteilt und beinhalten fachübergreifende Schlüsselkompetenzen wie Methoden‑, Sozial‑, Personen‑ und Kommunikationskompetenz.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, Fachzeichnen, Wirtschaftsrechnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit, Fachgespräch) und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
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Schramböck Margarete, Dr.

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