Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau
Verordnung vom 27.05.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt die vierjährige Ausbildung zum Gastronomiefachmann/-frau fest, definiert umfassende Kompetenzbereiche und regelt die Abschluss- sowie Teilprüfung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Die Ausbildung dauert vier Jahre und wird durch die Verordnung gesetzlich festgelegt.
- Es werden neun Kompetenzbereiche definiert, die Lernende während der Ausbildung beherrschen müssen (z. B. hygienisches Arbeiten, Gästebetreuung, Warenwirtschaft).
- Die Lehrabschluss‑ und Teilprüfung (theoretisch, praktisch, Fachgespräch) wird ab dem 1. Juni 2020 verbindlich geregelt.
- Die Prüfungsaufgaben umfassen u. a. HACCP‑Umsetzung, Warenwirtschaft, Lebensmittelkennzeichnung und Kalkulation.
Dokumente (PDFs)
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