Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Koch/Köchin fest, definiert ein umfassendes Berufsprofil mit sieben Kompetenzbereichen und regelt die Lehrabschlussprüfung. Inkrafttreten: Ausbildungsordnung 1. Juni 2019, Prüfungsordnung 1. Juni 2020.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Umwelt
Bildung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Koch bzw. zur Köchin dauert drei Jahre und wird geschlechtsspezifisch im Lehrvertrag (Koch/Köchin) bezeichnet.
- Das Berufsprofil definiert sieben Kompetenzbereiche, darunter betriebliche Kommunikation, hygienisches Arbeiten, Mise en place, Lebensmittelverarbeitung, Menüplanung, Speisenausgabe und Warenwirtschaft.
- Für jedes Lehrjahr werden konkrete Ausbildungsziele festgelegt, z. B. Grundlagen der Tourismusbranche (1. Jahr), sichere Arbeitsweise und HACCP (2. Jahr) sowie fortgeschrittene Techniken wie Fleischverarbeitung und Menüzusammenstellung (3. Jahr).
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Küchenmanagement, Warenwirtschaft, Kochtechniken, Wirtschaft) und einem praktischen Teil (Mise en place, Lebensmittelverarbeitung, Speisenausgabe) sowie einem Fachgespräch.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.