Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreieinhalbjährige Ausbildung im Lehrberuf Prozesstechnik fest, definiert das Berufsbild mit zahlreichen technischen und digitalen Fertigkeiten und regelt die Lehrabschlussprüfung, die seit 2020 gilt.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung
Arbeitsrecht
Digitalisierung
Berufsausbildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet den Lehrberuf Prozesstechnik ein, dessen Ausbildungsdauer dreieinhalb Jahre beträgt.
- Das Berufsbild definiert ein breites Spektrum an technischen und digitalen Kompetenzen, darunter Lesen technischer Unterlagen, Planen von Arbeitsabläufen, Bedienen und Überwachen von Produktionsanlagen sowie Nutzung von ERP‑Systemen und Assistenzsystemen.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung; die theoretische Prüfung umfasst Fachkunde, angewandte Mathematik und Arbeitsvorbereitung, während die praktische Prüfung eine Produktionsaufgabe und ein Fachgespräch beinhaltet.
- Die Ausbildungsordnung trat am 1. Juni 2019 in Kraft, die Regelungen zur Lehrabschlussprüfung gelten seit dem 1. Juni 2020.
Dokumente (PDFs)
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