Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau fest, definiert Kompetenzen, Lernziele und Prüfungsmodalitäten. Sie tritt für die Ausbildung am 1. Juni 2019 und für die Abschlussprüfung am 1. Juni 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf "Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau" wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung umfasst acht Kompetenzbereiche, darunter Arbeiten im betrieblichen Umfeld, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten, Mise en place, Gästebetreuung, Service, Speisen‑ und Getränkezubereitung, Warenwirtschaft und Abrechnung.
- Das Berufsbild legt Lernziele und zu erwerbende Fertigkeiten für jedes Lehrjahr fest, wobei fachübergreifende Kompetenzen über die gesamte Lehre hinweg zu vermitteln sind.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus theoretischen und praktischen Teilen, die verschiedene Kompetenzbereiche prüfen; die Prüfungsordnung gilt seit dem 1. Juni 2020.
Dokumente (PDFs)
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