<!--[0-->Verordnung zu Prüfungsterminen für standardisierte Prüfungsgebiete 2020‑2022<!--]-->
Verordnung zu Prüfungsterminen für standardisierte Prüfungsgebiete 2020‑2022
Verordnung vom 03.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsfächer in den Abschlussprüfungen 2020‑2022 fest. Sie gilt für Reife‑, Diplom‑ und Berufsreifeprüfungen und ist vom 3. Juni 2019 bis zum 2. Februar 2022 wirksam.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/3/2019XXVI
Bildung
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 36 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes und § 35 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige.
  • Sie gilt für Reife‑, Reife‑Diplom‑, Diplom‑, Berufsreife‑ und Externistenprüfungen in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 sowie für die darauf folgenden Herbst‑ und Wintertermine.
  • Für jedes Fach (Deutsch, Englisch, Französisch usw.) werden ein Haupttermin, ein Herbsttermin und ein Wintertermin festgelegt – z. B. Deutsch: Haupttermin 06.05.2020, Herbsttermin 17.09.2020, Wintertermin 13.01.2021.
  • Die gleiche Terminstruktur wird für das Folgejahr (2021/22) erneut festgelegt, wobei die Daten jeweils ein Jahr später liegen.
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Faßmann Heinz, Dr.

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Betraut mit der Fortführung der Verwaltung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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