Zusammenfassung
Die 145. Verordnung vom 5. Juni 2019 ändert die Herkunftsstaaten‑Verordnung: Sie streicht Ziffer 17 im § 1, nummeriert die folgenden Ziffern neu und fügt in § 2 einen neuen Absatz 8 hinzu. Die Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung.Bundesministerium für Inneres6/5/2019XXVI
Grenze
Verwaltungsrecht
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 05.06.2019
- Die bisherige Ziffer 17 im ersten Paragraphen wird gestrichen.
- Die ehemaligen Ziffern 18, 19 und 20 erhalten die neuen Bezeichnungen 17., 18. und 19.
- Im zweiten Paragraphen wird ein neuer Absatz 8 eingefügt, der die zukünftige Aufnahme weiterer sicherer Herkunftsstaaten ermöglicht.
- Alle Änderungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung, d. h. am 5. Juni 2019, in Kraft.
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