Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge und gilt seit dem 1. Mai 2019 in ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2019
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Für jede Produktgruppe wird eine verbindliche Arbeitszeit in Minuten festgelegt, die die reine Fertigungsdauer ohne Materialvorbereitung berücksichtigt.
- Der Grundstundenlohn beträgt 8,61 €, für Betriebe des Holz verarbeitenden Fachverbands gilt ein höherer Lohn von 10,86 € laut deren Kollektivvertrag.
- Auf das errechnete Stückentgelt wird ein Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt; bei Bereitstellung eigenen Werkzeugs erhöht sich der Zuschlag auf 20 %.
Dokumente (PDFs)
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