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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren – Mindestlohn 8,61 € + 10 % Zuschlag (ab 01.05.2019)
Verordnung vom 06.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Heimarbeiterinnen und -arbeiter im Korb‑ und Bastwarenbereich einen einheitlichen Stundenlohn von 8,61 € plus 10 % Zuschlag fest; sie gilt im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag geregelt ist.
  • Der Stundenlohn für Heimarbeiterinnen und -arbeiter wird auf 8,61 € festgelegt.
  • Auf das Stückentgelt wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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