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Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (ab 01.05.2019)
Verordnung vom 06.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und sonstige Holzwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,61 € plus 10 % Zuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Grundstundenlohn von 8,61 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiterinnen und -arbeiter einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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