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Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren
Verordnung vom 06.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Produktion von Spielwaren fest: ein Stundenlohn von 8,61 €, ein Zuschlag von 10 % und Geltungsbereich in ganz Österreich, wirksam ab dem 1. Mai 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Spielwaren, sofern keine anderen Heimarbeitsverträge bereits gelten.
  • Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,61 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten Heimarbeiterinnen und -arbeiter einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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