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Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung
Verordnung vom 06.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung fest. Der Stundenlohn beträgt 9,63 €, zuzüglich eines 10‑%igen Zuschlags, und der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2019 im gesamten Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst ausschließlich die Herstellung von Knopfwaren sowie deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 9,63 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiter*innen einen gesonderten Zuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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