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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken
Verordnung vom 06.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 156/2019 legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert einen Stundenlohn von €8,50 plus 10 % Zuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. April 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Kollektivverträge geregelt sind.
  • Der Grundlohn wird nach dem Kollektivvertrag der Buchbinder, Kartonagewaren‑ und Etuierzeuger berechnet und beträgt €8,50 pro Stunde.
  • Auf den Grundlohn wird ein zusätzlicher Heimarbeits‑Zuschlag von 10 % aufgeschlagen, der gesondert ausgewiesen werden muss.
  • Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen 8 % des Entgelts bis zum 6. Dienstjahr und 8,67 % ab dem 7. Dienstjahr; bei Eintritt oder Austritt im Jahresverlauf wird der anteilige Betrag gezahlt.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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