Zusammenfassung
Die Verordnung 156/2019 legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert einen Stundenlohn von €8,50 plus 10 % Zuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. April 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Kollektivverträge geregelt sind.
- Der Grundlohn wird nach dem Kollektivvertrag der Buchbinder, Kartonagewaren‑ und Etuierzeuger berechnet und beträgt €8,50 pro Stunde.
- Auf den Grundlohn wird ein zusätzlicher Heimarbeits‑Zuschlag von 10 % aufgeschlagen, der gesondert ausgewiesen werden muss.
- Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen 8 % des Entgelts bis zum 6. Dienstjahr und 8,67 % ab dem 7. Dienstjahr; bei Eintritt oder Austritt im Jahresverlauf wird der anteilige Betrag gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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