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Änderung der Zeugnisformularverordnung: Hinweis auf Deutschförderklassen
Verordnung vom 13.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 2019 ergänzt die Zeugnisformularverordnung um ein neues Feld, das den Besuch einer Deutschförderklasse und die Nicht‑Beurteilung dokumentiert, passt Formulierungen an und legt das Inkrafttreten zum 13. Juni 2019 fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/13/2019XXVI
Bildung

Schwerpunkte

  • Schulen müssen in die Schulbesuchsbestätigung eintragen, dass ein Schüler eine Deutschförderklasse besucht hat und deshalb nicht beurteilt wurde.
  • Im Wortlaut von § 7 Absatz 2 wird das Wort „zweiter“ durch „letzter“ ersetzt und ein Hinweis eingefügt, dass die Ausnahme beim Besuch einer Deutschförderklasse gilt.
  • Der neue Absatz 19 legt fest, dass die Änderungen zum Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (13.06.2019) in Kraft treten.
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Rauskala Iris, Mag. Dr.

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