Zusammenfassung
Die Verordnung definiert verbindliche Verhaltens‑ und Informationsregeln für alle, die in Österreich Versicherungen vermitteln, um Transparenz zu schaffen und Interessenkonflikte zu vermeiden.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/17/2019XXVI
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Vermittler müssen stets ehrlich, redlich und im besten Interesse ihrer Kunden handeln.
- Alle Marketing‑ und Informationsmitteilungen dürfen nicht irreführend sein und müssen klar als solche erkennbar sein.
- Vergütungsmodelle dürfen nicht dazu führen, dass Vermittler Kunden zu bestimmten Produkten drängen.
- Auf allen geschäftlichen Unterlagen muss deutlich erkennbar sein, ob der Vermittler als Agent oder als Makler tätig ist und welche Berechtigung er besitzt.
Dokumente (PDFs)
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