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Novelle der Bundes‑Umgebungslärmschutzverordnung – technische Updates und Datenvorgaben
Verordnung vom 26.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 169/2019 aktualisiert die technische Grundlage zur Messung und Kartierung von Umgebungslärm in Österreich, ergänzt Definitionen und legt neue Vorgaben für Datenformate und Berechnungsraster fest.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/26/2019XXVI
Umwelt

Schwerpunkte

  • In § 2 Z 5 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt, um die Aufzählung zu verdeutlichen.
  • Der Verweis auf das Meldegesetz wird aktualisiert, sodass jetzt die Fassung von 2018 verwendet wird.
  • Die Werte für Lden und Lnight werden nach den zuletzt geänderten EU‑Richtlinien (2002/49/EG, 2015/996) bestimmt.
  • Die Darstellung der Lärmkarten erfolgt elektronisch mit farbkodierten Pegelbereichen (55‑75 dB für Lden, 45‑70 dB für Lnight).
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Patek Maria, Dipl.-Ing., MBA

Ohne Klub

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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