Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Bauwerksabdichtungstechniker*in fest, definiert Kernkompetenzen, Schlüsselqualifikationen und Prüfungsanforderungen und tritt ab dem 1. August 2019 bzw. 1. Januar 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Der Eintritt in die Ausbildung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich.
- Im Lehrvertrag und den Zeugnissen wird das Geschlecht des Lernenden berücksichtigt (Bauwerksabdichtungstechniker/in).
- Das Berufsprofil definiert elf zentrale Tätigkeitsbereiche, von der Baustellenplanung über das Abdichten bis zur Qualitätskontrolle.
Dokumente (PDFs)
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