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Statistik über Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung 2019
Verordnung vom 24.01.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten zur Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung im Jahr 2019 durch die Bundesanstalt Statistik Österreich, inklusive Pflichten der Befragten, Publikationsfristen und Kostenersatz.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/24/2019XXVI
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich führt im Jahr 2019 vierteljährlich Zusatzfragen zur Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der regulären Erwerbs‑ und Wohnungsstatistik durch.
  • Erfasst werden Merkmale wie variable Arbeitszeit, Möglichkeit von Freistunden, Urlaub, erwartete Flexibilität, Verfügbarkeit, Anwesenheit, Zeitdruck, Autonomie, Hauptarbeitsplatz, Fahrtzeit und Arbeit an anderen Arbeitsplätzen.
  • Alle erwerbstätigen Personen im Haushalt sind zur Auskunft verpflichtet; bei Minderjährigen übernimmt der gesetzliche Vertreter. Bei Verweigerung drohen Rechtsfolgen nach § 66 des Bundesstatistikgesetzes.
  • Die Hauptergebnisse der Statistik müssen bis zum 31. Dezember 2019 veröffentlicht werden (druckbar und kostenlos im Internet). Der Mehraufwand wird mit einem Kostenersatz von bis zu 44 197 € vergütet.
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag.

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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