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Betonbauspezialist/-in – Ausbildungsordnung 2020
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die vier‑jährige Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in mit zwei Fachschwerpunkten, definiert Inhalte, Prüfungen und digitale Hilfsmittel und tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Digitalisierung
Berufsausbildung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in wird als vier‑jährige Schwerpunktlehrzeit eingerichtet.
  • Der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2026 möglich.
  • Das Arbeitsgebiet umfasst Fachkräfte‑bezogene Tätigkeiten im Bauunternehmen, insbesondere im Konstruktiven Betonbau und Stahlbetonhochbau, unterstützt durch digitale Vermessungsgeräte und BIM.
  • Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung wird bis zum 31. Dezember 2025 durch den Bundes‑Berufsausbildungs­beirat evaluiert.
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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