Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die vier‑jährige Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in mit zwei Fachschwerpunkten, definiert Inhalte, Prüfungen und digitale Hilfsmittel und tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Digitalisierung
Berufsausbildung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in wird als vier‑jährige Schwerpunktlehrzeit eingerichtet.
- Der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2026 möglich.
- Das Arbeitsgebiet umfasst Fachkräfte‑bezogene Tätigkeiten im Bauunternehmen, insbesondere im Konstruktiven Betonbau und Stahlbetonhochbau, unterstützt durch digitale Vermessungsgeräte und BIM.
- Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung wird bis zum 31. Dezember 2025 durch den Bundes‑Berufsausbildungsbeirat evaluiert.
Dokumente (PDFs)
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