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Dachdecker/Dachdeckerin‑Ausbildungsordnung 2019
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung, das Berufsprofil und die Abschlussprüfung für den Lehrberuf Dachdecker/Dachdeckerin. Sie trat am 1. August 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Umwelt
Bildung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Lehre dauert drei Jahre; in Lehrverträgen, Zeugnissen und anderen Dokumenten wird das Geschlecht des Lernenden berücksichtigt (Dachdecker bzw. Dachdeckerin).
  • Das Berufsprofil definiert die Kernaufgaben: Baustellensicherung, Wasserableitung, Montage von Bauteilen (z. B. Lüfter, Solaranlagen), Dämm- und Abdichtungsarbeiten sowie Qualitäts‑ und Sicherheitskontrollen.
  • Das Berufsbild umfasst fachliche Kenntnisse, Sicherheits‑ und Umweltschutzvorschriften sowie Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit und digitale Kompetenz.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen theoretischen Teil (Fachkunde, Mathematik, Fachzeichnen) und einer praktischen Prüfung (Prüfarbeit und Fachgespräch). Die Prüfungsdauer beträgt maximal sieben Stunden für die Praxis und 80 Minuten für die Theorie.
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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