Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Berufsausbildung zum Hochbauspezialisten/‑spezialistin fest: vierjährige Ausbildung mit den Schwerpunkten Neubau und Sanierung, moderne digitale Hilfsmittel, Prüfungsanforderungen und ein Eintrittszeitraum bis 31. August 2026.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer vierjährigen Ausbildungszeit eingerichtet, wobei die Schwerpunkte Neubau und Sanierung definiert sind.
- Das Arbeitsgebiet umfasst fachbezogene Tätigkeiten im Bauwesen, wobei moderne digitale Hilfsmittel (z. B. BIM, digitale Vermessungsgeräte) zum Einsatz kommen.
- Die Ausbildung befähigt die Lernenden, im Neubau und in der Sanierung selbstständig zu planen, auszuführen, zu kontrollieren und zu optimieren – von der Vermessung bis zur Qualitätskontrolle.
- Die Lehrabschlussprüfung (theoretisch und praktisch) sowie die Teilprüfung für die Berufsreifeprüfung sind in den §§ 5‑14 geregelt und gelten seit dem 1. Oktober 2020.
Dokumente (PDFs)
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