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Mechatronik‑Ausbildungsordnung 2019
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert den Lehrberuf Mechatronik als Modullehrberuf mit einem Grundmodul, wählbaren Hauptmodulen und optionalen Spezialmodulen sowie Regelungen zur Ausbildungsdauer und zur Abschlussprüfung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Arbeit
Bildung
Industrie
Technologie
Berufliche Ausbildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt den Modullehrberuf Mechatronik ein, der aus einem gemeinsamen Grundmodul und einem frei wählbaren Hauptmodul besteht.
  • Aus den Hauptmodulen können Lernende eines der sechs angebotenen Module wählen (Automatisierungstechnik, Elektromaschinentechnik, Fertigungstechnik, IT‑, Digitalsystem‑ und Netzwerktechnik, Alternative Antriebstechnik oder Medizingerätetechnik).
  • Zur Vertiefung können Lernende ein optionales Spezialmodul (Robotik oder SPS‑Technik) hinzufügen.
  • Die maximale Ausbildungsdauer beträgt vier Jahre; die ersten beiden Jahre decken das Grundmodul ab, das gewählte Hauptmodul weitere 1,5 Jahre, ein zusätzliches Modul verlängert die Lehrzeit auf vier Jahre.
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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