Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Mechatronik als Modullehrberuf mit einem Grundmodul, wählbaren Hauptmodulen und optionalen Spezialmodulen sowie Regelungen zur Ausbildungsdauer und zur Abschlussprüfung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Arbeit
Bildung
Industrie
Technologie
Berufliche Ausbildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung führt den Modullehrberuf Mechatronik ein, der aus einem gemeinsamen Grundmodul und einem frei wählbaren Hauptmodul besteht.
- Aus den Hauptmodulen können Lernende eines der sechs angebotenen Module wählen (Automatisierungstechnik, Elektromaschinentechnik, Fertigungstechnik, IT‑, Digitalsystem‑ und Netzwerktechnik, Alternative Antriebstechnik oder Medizingerätetechnik).
- Zur Vertiefung können Lernende ein optionales Spezialmodul (Robotik oder SPS‑Technik) hinzufügen.
- Die maximale Ausbildungsdauer beträgt vier Jahre; die ersten beiden Jahre decken das Grundmodul ab, das gewählte Hauptmodul weitere 1,5 Jahre, ein zusätzliches Modul verlängert die Lehrzeit auf vier Jahre.
Dokumente (PDFs)
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