Zusammenfassung
Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin ein, teilt die Ausbildung in drei Schwerpunkte und legt Prüfungs‑ sowie Inkrafttretensdaten fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Tiefbauspezialisten kann bis zum 31. August 2026 begonnen werden.
- Die Ausbildungsordnung (Abschnitte 1‑5 und 16) ist seit dem 1. Januar 2020 verbindlich.
- Die Regelungen zur Lehrabschluss‑ und Teilprüfung gelten seit dem 1. Oktober 2020.
- Im dritten bzw. vierten Lehrjahr erhalten die Lernenden eine spezielle Ausbildung für Hubstapler, Teleskopstapler, Hebebühnen und weitere Baumaschinen.
Dokumente (PDFs)
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